BEG 261, 262 & 461 – befristete Ausnahmeregelung wegen der Flutkatastrophe 2021
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- September 13, 2021
BEG 261, 262 & 461 – befristete Ausnahmeregelung wegen der Flutkatastrophe 2021
Zur Unterstützung von Betroffenen der Flut werden ergänzend zum Aufbauhilfegesetz 2021
Sonderregelungen der Förderung aus der BEG eingeführt.
Befristet bis zum 30.06.2023 folgende Ausnahmeregelungen:
1. Vorgezogener Vorhabensbeginn
2. Regelung für Verschlechterungsverbot in EBS
3. Erweiterte Kumulierungsgrenzen mit anderen Fördermitteln
4. Vereinfachte Nachweisführung
Weiterführende Informationen zur Hochwasserhilfe der KfW finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.umschuldungsprofi.de/