BEG 261, 262 & 461 – befristete Ausnahmeregelung wegen der Flutkatastrophe 2021

BEG 261, 262 & 461 – befristete Ausnahmeregelung wegen der Flutkatastrophe 2021

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  • September 13, 2021

BEG 261, 262 & 461 – befristete Ausnahmeregelung wegen der Flutkatastrophe 2021

Zur Unterstützung von Betroffenen der Flut werden ergänzend zum Aufbauhilfegesetz 2021

Sonderregelungen der Förderung aus der BEG eingeführt.

Befristet bis zum 30.06.2023 folgende Ausnahmeregelungen:

1. Vorgezogener Vorhabensbeginn
2. Regelung für Verschlechterungsverbot in EBS
3. Erweiterte Kumulierungsgrenzen mit anderen Fördermitteln
4. Vereinfachte Nachweisführung

Weiterführende Informationen zur Hochwasserhilfe der KfW finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.umschuldungsprofi.de/

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