DKB – Kriterien Änderung für die Umschuldung

DKB – Kriterien Änderung für die Umschuldung

DKB
Kriterien Änderung für die Umschuldung die DKB ändert teilweise ihre Zugangsbedingungen für die Umschuldung.

Die wichtigsten Änderungen sind:

1- Finanzierungen von maximal zwei Teildarlehen

2- nur Buchgrundschulden (keine Abtretung von Briefgrundschulden möglich. Diese müssen gelöscht und eine neue Buchgrundschuld eingetragen werden)

3- Finanzierungen von ausschließlich einem Objekt auf einem Flurstück

4- Kapitalbeschaffungen werden grundsätzlich in einer Summe ausgezahlt

5- für alle Neubauten, Käufe vom Bauträger und Modernisierungen maximal 10 Auszahlungen

6- die Ausnahmeregelung zum Finanzieren von Betreutem Wohnen entfällt

7- Witwenrente wird als Einnahme akzeptiert

8- Anpassung der Berechnungsgrundlage bei Finanzierung eines Baugrundstücks

9- Umschuldung: Es sind max. 2 Darlehen zu unterschiedlichen Ablöseterminen möglich

 

Finanzierungsrechner für Baukredit und Umschuldung von Immobiliendarlehen und weitere Informationen finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.umschuldungsprofi.de/

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