ING: Energieausweis für Baufinanzierung erforderlich

ING: Energieausweis für Baufinanzierung erforderlich

ING: Energieausweis für Baufinanzierung erforderlich und weitere Anpassungen in der Kreditprüfung für Baufinanzierung und Hypothekenkredit

Anpassung der Lebenshaltungskosten & Mietbelastungen:

Der bisherige pauschale Ansatz von 27,5% vom Basiseinkommen zzgl. Pauschalen für Mitantragsteller entfällt zukünftig. Die Lebenshaltungspauschalen werden künftig auf die Haushaltsgröße abgestellt. Es gelten weiterhin die Grenzen von mind. 650 EUR und max. 2.500 EUR zzgl. 500 EUR für Kapitalanleger. Für Kapitalanleger ohne eigengenutzte Immobile werden Mietausgaben angesetzt.

Die entsprechenden Mietbelastungen werden ebenfalls ab 20.11.2021 auf die Haushaltsgröße abgestellt. Es gelten weiterhin die Grenzen von mind. 450 EUR und max. 2.500 EUR.

Genaue Angaben zu den Beträgen kann Ihnen Ihr Baufinanzierungsprofi nennen.

Sensitivitätsanalyse:

Um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, führt die ING im Rahmen der Kreditprüfung zusätzlich eine „Sensitivitätsanalyse“ durch, die potenziell negative Einkommensentwicklungen berücksichtigt.

Neue Mindestunterlage „Energieausweis“ ab 22.11.2021:

Der Energieausweis ist seit dem 22.11.2021 grundsätzlich als neue Mindestunterlage bei allen Finanzierungsgründen einzureichen. Sowohl der Verbrauchs- als auch der Bedarfsausweis werden von der ING akzeptiert. Bei Neubauvorhaben wird der Energieausweis auch in einer vorläufigen Variante anerkannt. Sollte ein Energieausweis bei Beantragung noch nicht vorliegen, (günstige baufinanzierung online) behält sich die Bank vor, den Energieausweis als Auszahlungsvoraussetzung zu einem späteren Zeitpunkt nachzufordern. Ausnahmen: Objekte kleiner als 50 qm Nutzfläche bzw. denkmalgeschützte Häuser. 

Finanzierungsrechner und weitere Informationen finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.umschuldungsprofi.de/

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