KfW: Neue BEG-Förderung

KfW: Neue BEG-Förderung

Voraussichtlich ab 20.04.2022 können neue KfW- Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden eingereicht werden.

Dafür hat der Bund begrenzte Haushaltsmittel über einer Milliarde Euro eingerichtet.

Was hat es mit den neuen Förderrichtlinien auf sich?

Die Förderung ist ein Darlehen RL 261. Zuschussvariante 461 ist nur für Betroffene des Hochwassers 2021 möglich. 

Gefördert werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) sowie die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus. 

Die Höhe des Tilgungszuschusses wurde reduziert:

 Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 EE 10 %
 Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH 12,5 %
 Effizienzhaus 40 Plus 12,5 % 

Nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Neubauförderung der KfW nur noch für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten.

Ab Januar 2023 plant die KfW ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“. Einzelheiten sind aber noch nicht veröffentlicht. 

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