KfW – Wichtige Änderungen ab 01.03.2024

KfW – Wichtige Änderungen ab 01.03.2024

KfW
Wichtige Änderungen ab 01.03.2024

Seit Freitag dem 01.03.2024 sind folgende Änderungen bei der KfW wirksam:

Mit Wirkung ab dem 01.03.2024 entfällt in den Produkten Klimafreundlicher Neubau (297/298, 299) und Wohneigentum für Familien (300) die bisherige Möglichkeit, bei Vorliegen eines vorab dokumentierten Finanzierungsgespräches den Antrag bis spätestens
Baubeginn stellen zu können.

Ab dem 01.03.2024 gilt: Erst nachdem der Antrag in Form der Anforderung einer Sofortbestätigung bzw. Sofortzusage bei der KfW gestellt wurde, kann der förderunschädliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen.

Für alle Vorhaben, bei denen die zuvor genannte Möglichkeit des dokumentierten Finanzierungsgesprächs bis 29.02.2024 noch genutzt wurde, können auch nach dem 01.03.2024 weiterhin Anträge gemäß der bis zum 29.02.2024 geltenden Regeln zum Vorhabenbeginn gestellt werden.

Um Familien bei ihren Neubauvorhaben langfristige Zinssicherheit anzubieten, führt die KfW für das Produkt Wohneigentum für Familien (300) eine 20-jährige Zinsbindung ein.

Ab dem 01.03.2024 bietet die KfW folgende zusätzliche Laufzeitvarianten an:

1- Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung (25/3/20)

2- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung (35/5/20)

Die bisherigen Laufzeitvarianten bleiben unverändert bestehen.

Beste Finanzberater Geithain

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