Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Update und Vorgehensweise Auflassungsvormerkung
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- März 29, 2022
Die KfW hat nun eine finale Aussage zum Thema Auflassungsvormerkung kommuniziert.
Nachfolgend erhaltet Sie eine Auflistung, bei welchen Vorhaben die Eintragung einer Auflassungsvormerkung vor Antragsstellung der Hausfinanzierung benötigt wird.
Finanzierung des Bauherren selbst bei Neubaufinanzierung und Grundstückskauf oder Darlehen für den Hauskauf einer bestehenden Immobilie
Antragsteller ist Bauherr (Auflassungsvormerkung wird benötigt):
Kauft der Antragsteller ein Grundstück bzw. eine Bestandsimmobilie, um dieses selbst zu bebauen bzw. diese selbst zu sanieren, wird diese Investitionsmaßnahme gefördert. Hier benötigen die KfW vor Antragstellung die Auflassungsvormerkung. Vorhabensbeginn ist hier erst der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen für Bauleistungen.
Unter diese Konstellation fallen Finanzierungsvorhaben für den:
– Erwerb einer Bestandsimmobilie mit anschließender (Voll-)Sanierung (Programme 261 & 262)
– Kauf eines Grundstücks mit anschließendem eigenem Neubauvorhaben (Programm 261) – aktuell Antragsstopp
Förderung von Baumaßnahmen des Bauträgers als Verkäufer einer Immobilie Antragsteller ist Ersterwerber (Auflassungsvormerkung wird nicht benötigt):
Kauft der Antragsteller eine Bestands- oder Neubauimmobilie, bei der der Verkäufer Investitionsmaßnahmen durchführt, so wird der Erwerb gefördert.
Hier benötigt die KfW vor Antragsstellung keine Auflassungsvormerkung, da hier bereits die Unterzeichnung des Kaufvertrages einen Vorhabensbeginn darstellt.
Unter den Ersterwerb fallen folgende Finanzierungsvorhaben:
– Förderfähiger Ersterwerb eines Gebäudes (Programm 261)
– Kauf einer zum Effizienzhaus sanierten Bestandsimmobilie, sofern Sanierungskosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind (Programm 261)
– Grundstückskauf mit verbundenem Werkvertrag/Bauträgervertrag (Programm 261)
Somit benötigen Antragssteller lediglich bei den Vorhaben „Erwerb einer Bestandsimmobilie mit anschließender (Voll-)Sanierung“ und „Grundstückskauf mit anschließendem eigenem Neubauvorhaben“ eine Auflassungsvormerkung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aktuell noch in der Klärung befinden, wie unsere Finanzierungspartner mit diesem Thema umgehen werden.
Zum Umgang mit bereits eingereichten und/oder genehmigten Fällen, die nicht diesem Antragsverfahren entsprechen, sind wir weiterhin mit der KfW im Austausch. Eine klare Positionierung seitens der KfW gibt es hierzu noch nicht.
Finanzierungsrechner für Baukredit und Umschuldung von Immodarlehen und weitere Informationen finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.umschuldungsprofi.de/