Kurzfristige Anpassung bei KfW-Förderprogrammen 

Kurzfristige Anpassung bei KfW-Förderprogrammen 

Kürzung der staatlichen Förderung der Energiesanierung und Neubauförderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Förderhöhe für die komplexe Energiesanierung von Bestandsimmobilien und Neubau faktisch halbiert. Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung werden gar nicht mehr gefördert.

Die KfW hat kurzfristig folgende Kreditförderungen eingestellt bzw. geändert. Die Änderungen gelten seit dem 28.07.2022:

 Das Programm „BEG Wohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen“ (262) wurde eingestellt. Ihre Kunden können weiterhin Zuschüsse bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen.

Neubauförderung: Der Kreditbetrag für „Effizienzhaus 40 NH“ (261) wurde auf 120.000 EUR sowie der Tilgungszuschusses auf 5 % reduziert.

Sanierungsförderung: Die „Effizienzhaus-Stufe 100“ (261) wurde eingestellt, ebenso wie der iSFP-Bonus. Außerdem wurden die Tilgungszuschüsse abgesenkt, im Gegenzug ist eine Zinssenkung vorgesehen.

 Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger sind zukünftig auch im Sanierungsbereich nicht mehr förderfähig (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger).

Finanzierungsrechner für Baukredit und Umschuldung von Immobiliendarlehen und weitere Informationen finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.umschuldungsprofi.de/

Newsletter abonnieren!

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Kredit-News und Informationen zu Sonderzins-Aktionen