UPDATE: Sofortiger Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten in der BEG
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- Februar 23, 2022
KfW
UPDATE: Sofortiger Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten in der BEG
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden.
Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Das bedeutet konkret:
1- Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag bis einschließlich 23.01.2022 bei der KfW gestellt? Dann nimmt die KfW die Bearbeitung dieses Antrages in Kürze wieder auf.
Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld.
2- Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
a- Ihren Kredit zahlt die KfW aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei der KfW abruft.
b- Ihren Investitionszuschuss zahlt die KfW aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
c- Ihren Tilgungszuschuss (bei Förderkrediten) verrechnet die KfW mit der Darlehensschuld, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
3- Über einen Neustart der BEG ist die KfW in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
4- Sie können keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 / Effizienzgebäude Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen.
Finanzierungsrechner und weitere Informationen finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.umschuldungsprofi.de/