Mit Wirkung ab dem 01.03.2024 entfällt in den Produkten Klimafreundlicher Neubau (297/298, 299) und Wohneigentum für Familien (300) die bisherige Möglichkeit, bei Vorliegen eines vorab dokumentierten Finanzierungsgespräches den Antrag bis spätestens Baubeginn stellen zu können.
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